Pascal Schmitt - Selbständiger Buchhalter*

Meine Leistungen im Detail:

Folgende Arbeiten kann ich Ihnen abnehmen:

1.   laufende Geschäftsvorfälle buchen (Kontierung, Erteilung von Buchungsanweisungen), was bedeutet

  • Erfassung von Geschäftsvorfällen durch Grundaufzeichnungen (Aufstellung über Eingangs- bzw. Ausgangsbelege; Führung eines Kassenbuches; Abheften von Bankauszügen nach Konten getrennt usw.),
  • Buchen laufender Geschäftsvorfälle durch Bildung von Buchungssätzen,
  • Datenerfassung zum Zwecke der EDV-Buchführung außer Haus (mit Zwischenschaltung eines Steuerberaters, nach einem vom Steuerberater aufgestellten Kontenplan),
  • Technische Zusammenstellung der Jahresabschlusszahlen und betriebswirtschaftliche Auswertung des Zahlenmaterials in Form von Kennzahlen,
  • Steuerrechtlich irrelevante Hilfeleistung* bei der Einrichtung der Buchführung, beispielsweise durch Hilfeleistung bei der Wahl des Buchführungssystems, der zu benutzenden Geräte, der Art und Weise der Belegübernahme oder des Ausdrucks der Buchführungsergebnisse; 

2.    Überwachung Ihrer offenen Posten

  • Pflege und Ausdruck Ihrer offenen Posten, Debitoren- und Kreditorenrechnungen
  • auf Wunsch übernehme ich das komplette Mahnwesen Ihres Betriebes

3.    laufende Lohnabrechnungen und Lohnsteueranmeldungen fertigen

  • die Feststellung des Bruttolohns und des Lohnzahlungszeitraumes
  • die Ermittlung des Lohnsteuerbetrags unter der Berücksichtigung anteiliger Freibeträge und der in der Lohnsteuerkarte vermerkten persönlichen Daten
  • die Eintragung des Arbeitslohns und der Lohnsteuer im Lohnkonto sowie 
  • die Anfertigung der Lohnsteuer-Anmeldung.

4.    Allgemeine Büroarbeiten

  • Schreibarbeiten
  • Sortierung und Ablage Ihrer Belege
  • Annahme von Telefonaten
  • weitere Arbeiten gerne auf Anfrage
* Rechtlicher Hinweis: Bei der Hilfeleistung  Ihrer Arbeiten  biete ich Ihnen ausschließlich das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung an (gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG). Eine steuerliche Beratung findet nicht statt. Dieses Recht bleibt von Gesetz her dem Beruf des Steuerberaters vorbehalten.
Kompetenz ist nicht nur ein Wort, sondern ein Muss!